Wahlen der Fachschaftsvertretung
Einmal jährlich wählen die wahlberechtigten Studierenden jeder Fachschaft eine neue Fachschaftsvertretung nach den Bestimmungen der Fachschaftswahlordnung (FSWO) in allgemeiner, direkter, freier, gleicher und geheimer Urnenwahl. Genaueres ist in unserer Satzung festgelegt.
Wichtige Informationen zur Wahl
Die FSV Wahl für das Wintersemester findet vom 20. bis zum 22.01.2026 statt. An diesen Tagen können alle wahlberechtigten Personen ihre Stimme von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr an der Wahlurne im Eingangsbereich des Historischen Seminars abgeben.
Alle näheren Informationen sind in der Wahlbekanntmachung zusammengefasst.
Eine Kandidatur muss dem Wahlausschuss über einen ausgefüllten Kandidaturbogen mitgeteilt werden!
Die Frist zur Einreichung von Kandidaturen endete am 09.01.2026.
Der Wahlauschuss
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleitung und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht für die Wahl kandidieren und müssen der Studierendenschaft angehören. Vor sämtlichen Sitzungen des Wahlausschusses erfolgt eine öffentliche Einladung. Alle Veröffentlichungen und Bekanntmachungen des Wahlausschusses werden auf dieser Seite und als Aushang im Institut publiziert. Die Protokolle zu den Sitzungen des Wahlausschuss werden, nachdem sie auf ihre Richtigkeit hin überprüft wurden, ebenfalls hier veröffentlicht.
Einladungen zu Sitzungen des Wahlausschuss
Protokolle der Sitzungen
Mitglieder des Wahlausschuss
Philipp Lind
Wahlleitung
Dean Clausse Pauly
Wahlausschuss
Marlon Brüßel
Wahlausschuss
Wahlergebnisse
Wer wählt wen?
Grundsätzlich sind alle Personen wahlberechtigt und wählbar, die am 30. Tag vor dem ersten Wahltag (Stichtag) Mitglied der Studierendenschaft sind. Maßgeblich für die Zuordnung ist die Studierendenschaftsgliederungssatzung in der jeweils geltenden Fassung. Über Einsichtnahme in das Wählendenverzeichnis können alle Studierenden ihre Wahlberechtigung überprüfen.
Wie wird die FSV gewählt?
Die Fachschaftsvertretung (FSV) ist das beschlussfassende Organ der Fachschaft. Ihre Größe bestimmt sich nach den Vorgaben der FSWO. Die FSV wird jährlich oder bei Bedarf von den Mitgliedern der Fachschaft in allgemeiner, direkter, freier, gleicher und geheimer Urnenwahl gewählt. Die Wahl wird vom Wahlausschuss der FSV vorbereitet und durchgeführt. Im Anschluss beruft die Wahlleitung eine konstituierende Sitzung ein und leitet diese, bis ein Vorsitz gewählt ist.
Wie wird der FSR gewählt?
Der Fachschaftsrat (FSR) repräsentiert und vertritt die Fachschaft und führt ihre Geschäfte unter der Leitung seines Vorstandes, welcher gleichzeitig Teil des FSV sein muss. Die FSR-Mitglieder werden in geheimer Einzelwahl mit der absoluten Mehrheit der satzungsgemäßen FSV- Mitglieder gewählt. Die Wahlen des Vorstands und der Referate finden grundsätzlich auf der konstituierenden Sitzung der FSV statt.