In seinem Eröffnungsplädoyer beginnt der Generalstaatsanwalt Gideon Hausner das Verfahren mit seinen berühmten Einleitungssätzen (00:25:14 – 26:51). Anschließend zählt Hausner Beispiele aus der Geschichte auf, in denen das jüdische Volk verfolgt wurde. Die Geschichte von Hass und Verfolgung fand in der NS-Zeit einen schrecklichen Höhepunkt (26:50 – 31:14). Daraufhin kommt er auf Eichmanns Rolle im Holocaust zu sprechen (00:00:00 – 00:04:00) und wirft die Frage auf, wie ein solches Verbrechen im 20. Jahrhundert passieren konnte. Damit verdeutlicht er die exemplarische Funktion des Gerichtsprozesses.
Diese und weitere Quellen zum Eichmann-Prozess finden Sie auch in dem ebenfalls verlinkten Quellendossier „Der Eichmann-Prozess und die ‚Banalität des Bösen‘“, welches sich neben dem Prozess auch mit dessen Rezeption beschäftigt.