In diesem Monat haben wir eine Erklärung des britischen Königs aus dem Jahr 1685 verlinkt. Durch diese Erklärung erhielt die East India Company exklusive Handelsrechte für die sog. „East-Indies“ und somit eine staatlich garantierte Monopolstellung. Die Quelle bietet somit Einblick in die Sonderstellung der Handelskompanie, aber auch in das kolonialistische Selbstverständnis eines Staates, der fremde Gebiete und Gewässer nach eigenem Dafürhalten aufteilt.
Die Ostindienkompanien waren europäische Handelsgesellschaften, welche für den Handel mit Indien sowie Südost- und Ostasien bestimmt waren. Ziel war dabei der Handel mit begehrten Kolonialwaren wie Zucker und Gewürzen, aber auch mit Sklaven. Die Handelskompanien waren allerdings keine regulären Unternehmen, sondern von staatlicher Seite mit besonderen Privilegien und in der Regel auch einer Monopolstellung ausgestattet. Zudem setzten Sie ihre Interessen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch militärisch, teilweise sogar mit eigenen Streitkräften durch. Auch hinsichtlich ihres Aufbaus als Aktiengesellschaft stellten Sie eine erfolgreiche Neuerung dar. So gelangten diese Mischphänomene aus staatlicher und wirtschaftlicher Macht zu weltweitem Einfluss und waren treibende Kräfte der Kolonialisierung und Ausbeutung, aber auch einer frühen Globalisierung.