Praktikum bei der Bundeszentrale für politische Bildung


Status: aktuell (19.04.2024; laufend); Ort: Bonn, Berlin


Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb stellt jedes Jahr Praktikumsplätze für Studierende zur Verfügung. Die genaue Anzahl der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach dem Bedarf und der Betreuungsmöglichkeit der einzelnen Organisationseinheiten. Praktika bei der bpb können überwiegend am Hauptdienstsitz in Bonn, z.T. aber auch am zweiten Dienstsitz in Berlin, abgeleistet werden. Jede/r Studierende kann in der Studienzeit nur ein Praktikum in
der bpb absolvieren.

Anforderungen:

  • Für eine Tätigkeit als Praktikant/in können sich nur Studentinnen oder Studenten bewerben, die an einer Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind. Die Studierenden müssen während der gesamten Dauer des Praktikums immatrikuliert sein.

Rahmenbedingungen:

  • Welche Arten von Praktika sind bei der bpb möglich?
    • 1. Pflichtpraktikum: dabei handelt es sich um ein in der jeweiligen Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum. Der Nachweis hierüber ist ausschließlich durch eine Bestätigung der zuständigen Fakultät der (Fach-)Hochschule zu erbringen. Die Dauer des Pflichtpraktikums bestimmt sich dabei nach der jeweiligen Studienordnung und soll mindestens sechs Wochen betragen.
    • 2. Freiwilliges Praktikum: dabei handelt es sich um ein Praktikum, welches begleitend während der (Fach-)Hochschulausbildung durchgeführt wird. Ein solches Praktikum ist nicht in der Studienordnung verpflichtend vorgesehen. Es dient der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und dem Erwerb von beruflichen Erfahrungen. Ein freiwilliges Praktikum kann nur an Bewerber/Innen vergeben werden, die zuvor noch kein solches Praktikum während des Studiums bei einer Bundesbehörde absolviert haben. Aus diesem Grund ist der bpb eine entsprechende Erklärung abzugeben, dass nicht bereits ein solches Praktikum mit einer anderen Bundesbehörde durchgeführt wurde. Die Dauer des freiwilligen Praktikums soll mindestens sechs Wochen betragen und nicht länger als drei Monate gehen.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit während des Praktikums beträgt in Vollzeit grundsätzlich 39 Stunden. Eine geringere Wochenstundenzahl in Teilzeit kann im Einzelfall vereinbart werden. Eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit ist im Rahmen eines Pflichtpraktikums nur dann möglich, wenn die Studienordnung dies ausdrücklich zulässt. Ein entsprechender Nachweis ist von dem/der Studierenden zu erbringen.
  • Für die Zeit des Praktikums in Vollzeit wird eine finanzielle Aufwandentschädigung in Höhe von monatlich 500,- Euro gewährt. Sollte eine geringere Wochenstundenzahl vereinbart werden, verringert sich die Praktikumsvergütung entsprechend.
  • Studierende eines freiwilligen Praktikums haben in Abhängigkeit der Dauer des Praktikums Anspruch auf Erholungsurlaub nach §§ 1, 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Keinen Anspruch auf Erholungsurlaub haben Studierende eines Pflichtpraktikums, es sei denn, die Studienordnung sieht dies ausdrücklich vor. Ein entsprechender Nachweis ist von dem/der Studierenden zu erbringen.
  • Was ist zu beachten für ausländische Studierende? Studierende, die weder diedeutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben, benötigen für die Tätigkeit einen Aufenthaltstitel. Grundsätzlich ist mit dem Aufenthaltstitel auch eine Arbeitserlaubnis für 90 Tage im Jahr verbunden. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit bzw. an dir für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Bewerbung:

  • Es gibt zwei feste Bewerbungszeiträume, innerhalb derer Ihre Bewerbung entgegen genommen wird: Bitte bewerben Sie sich im Zeitraum 01.01. - 31.01. für Praktika, die in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres beginnen und im Zeitraum 01.07. - 31.07. für Praktika, die in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres beginnen. Es wird gebeten, von zusätzlichen Bewerbungen außerhalb der Bewerbungszeiträume abzusehen.
  • Die Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:
    • 1. Bewerbungsbogen
    • 2. Motivationsschreiben mit Angaben zu eigenen Themenschwerpunkten, Zielen und Erwartungen an das Praktikum
    • 3. Lebenslauf
    • 4. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fachsemester
    • 5. Einwilligung in die Datenverarbeitung, das Dokument finden Sie hier
    • 6. Ggf. Bestätigung der Hochschule über ein Pflichtpraktikum
    • 7. Ggf. Erklärung darüber, bei keiner weiteren Bundesbehörde ein freiwilliges Praktikum absolviert zu haben
    • 8. Ggf. Nachweis Aufenthaltstitel, sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaat vorliegt
  • Bitte schicken Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums Ihre Unterlagen als pdf-Datei an die Mailadresse praktikum@bpb.de.
  • Es können nur vollständig eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden! Der im Bewerbungsbogen angegebene Zeitraum ist für die Praktikumsvergabe
    grundsätzlich bindend. Abhängig von Kapazität und Bedarf können Zusagen auch sehr kurzfristig erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihnen aufgrund der großen Anzahl an Bewerbungen möglicherweise kein Praktikum in der bpb angeboten wird.
  • Sollten Sie eine Absage erhalten, können Sie sich jederzeit erneut bewerben, sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
  • Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mail-Adresse praktikum@bpb.de.
  • Der Internetseite www.bpb.de können Sie weitere Informationen zu dem Organigramm, den Fachbereichen sowie den Jahresberichten der bpb entnehmen.

https://www.bpb.de/die-bpb/karriere/503517/praktikum-in-der-bpb/

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