Fachrichtung Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte

Fachrichtung „Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“

Die Fachrichtung „Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“ (VSWG) beschäftigt sich mit der materiellen Ebene der Vergangenheit, insbesondere mit den Handlungen von Individuen und Organisationen, die zur planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs an knappen Gütern dienen, sowie den gesellschaftlichen, kulturellen und staatlichen Strukturen und Institutionen, die individuelles und kollektives Handeln ermöglichen und beeinflussen, gleichzeitig aber auch durch dieses beeinflusst werden. Des Weiteren untersucht die VSWG den Wandel der Gesamtgesellschaft, ihrer Schichten und Gruppen, von gesellschaftlichen und individuellen Lagen und beschäftigt sich mit den Konflikten zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
Die VSWG versteht sich als Brückenfach zwischen der Geschichts- und Sozialwissenschaft und greift theoretische Konzepte sowie methodische Verfahren der Soziologie, Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften auf, ohne jedoch in eine Trivialanthropologie des Wirtschaftsmenschen zu verfallen. Vielmehr erlaubt dieser Rückgriff die Strukturierung von Fragestellungen sowie die Klassifizierung von Fakten und erleichtert so die historische Analyse.

Der zeitliche Schwerpunkt  reicht vom späten 18. bis ins 20. Jahrhundert ‒ dem Zeitraum, in dem die moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft entstand und gewaltigen Aufschwung nahm.

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