Erasmus Outgoings

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Auslandsstudium an einer Partneruniversität des Instituts für
Geschichtswissenschaft. Lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch. Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrer Bewerbung sowie zum Erasmus-Programm haben, können Sie die Sprechstunde der Erasmus-Fachkoordination nutzen. Gerne werden ihre Fragen auch per Mail beantwortet. Entsprechende Kontakte finden Sie unten auf der Seite.

Europa
© Pixabay

Sie können an einer Partnerhochschule 3-9 Monate innerhalb eines akademischen Jahres studieren, dies ist in jeder Studienphase (d.h. Bachelor bis Promotion) einmal möglich. Bei manchen Partneruniversitäten sind nicht alle Studienzyklen Bestandteil des Vertrages, prüfen sie dies bitte jeweils in der Übersicht der Partneruniversitäten

Zur Förderung gehören:

Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Zahlung eines Mobilitätszuschusses abhänig vom Land der Partnerhochschule

Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote, Sprachkurse etc.

Bewerben können sich Studierende des Instituts für Geschichtswissenschaft, gleich in welcher Studienkombination (Kernfach, 2Fach, Begleitfach, Lehramt, Master, Promotion), die zu Beginn des Auslandsaufenthaltes ihr erstes Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. Fachfremde Bewerbungen sind möglich, sofern Plätze an Partneruniversitäten nicht von Studierenden des Institus für Geschichtswissenschaft in Anspruch genommen wurden.

Empfohlen wird im Bachelor das 5. und im Master das 3. Fachsemester für einen Studienaufenthalt. Es ist aber möglich, sich im Bachelor auch schon für das 3. Semester zu bewerben oder in späteren Semestern einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.


Ausgefülltes Bewerbungsformular

Persönliches Anschreiben / Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1,5 Seiten):

Sie sollten erläutern, warum Sie an der/den gewählten Partnerhochschule/n studieren möchten. Wenn sie bis zu drei Wunschuniversitäten angeben, ist trotzdem ein Motivationsschreiben ausreichend, der Fokus sollte dann aber auf ihrem Erstwunsch liegen. Für die Formulierung des Motivationsschreibens können sie sich an folgenden Hinweisen orientieren:

Warum habe ich mich für diese Universität entschieden?
Welche akademischen und persönlichen Aspekte waren entscheidend für diese Wahl?
Gibt es fachliche Schwerpunkte, die für die Partneruniversität sprechen?
Wie fügen sich diese Präferenzen in den bisherigen Studienverlauf ein?

Über diese Hinweise können auch andere Aspekte thematisiert werden, die aus ihrer Sicht wichtig sind für die Auswahl der  Wunschuniversität.

Das Motivationsschreiben sollte formal korrekt gestaltet, also angemessen formatiert und möglichst fehlerfrei sein.

Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
Eine chronologische Auflistung ihrer Ausbildung sowie ihres weiteren Werdegangs (Arbeitserfahrung/Praktika, Ehrenamt etc.) mit einer knappen Skizzierung der Tätigkeitfelder.

Einen Ausdruck ihrer Basis-Leistungsübersicht (Transcript of Records)

Für Master-Studierende: Kopie des BA-Zeugnisses

Anerkanntes Zertifikat der Unterrichtssprache der Gastuniversität (TOEFL/DELF o.ä.) oder ausgefülltes DAAD-Sprachzeugnis

Die meisten Partneruniversitäten fordern einen Sprachnachweis auf dem Niveau B1 oder B2 in Englisch oder der Landessprache. Vor der Wahl der Wunschuniversitäten prüfen sie bitte das Lehrangbeot vor Ort und die geforderten Sprachkenntnisse. Diese sollten ausreichend sein, um aktiv am Studium teilnehmen zu können. Kümmern sie sich rechtzeitig um den Erwerb der geforderten Kenntnisse und nutzen sie dazu ggf. das Angebot des Sprachlernzentrums der Universität Bonn.

Sprachkenntnisse können in der Regel nicht über das Abiturzeugnis nachgewiesen werden. Erforderlich ist auf dem Nachweis grundsätzlich die Angabe des Sprachniveaus nach dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (A1-C2). Einige Gastuniversitäten fordern im Zuge der Registrierung auch einen entsprechenden Nachweis.

Sofern sie über keinen offiziellen Sprachnachweis verfügen (TOEFL etc.), ist der Erwerb eines DAAD-Sprachzeugnisses der einfachste Weg, die Kenntnisse zu dokumentieren. Der DAAD-Vordruck ist die Grundlage eines kurzen Sprachtests bei den entsprechenden Instituten (Anglistik und Romanistik). Sie können sich dort per Mail oder telefonisch melden.

Hinweis: Das Institut für Romanistik nimmt momentan nur Prüfungen von Studierenden ab, die für ein romanistisches Fach eingeschrieben sind. Andere Studierenden sollten sich an das Institut français wenden, das im Herbst zentrale Prüfungstermine anbietet.

In bestimmten Lebenssituationen besteht die Möglichkeit, eine Zusatzförderung zu erhalten:

Behinderung (ab GdB 20)
Chronische Erkrankung, in derem Zuge Mehrkosten im Ausland entstehen
Mit Kind ins Ausland
Einen zusätzlichen Zuschuss für das Auslandsstudium vergibt das Familienbüro.

Berufstätige Studierende/ Promovierende (bei monatlichem Einkommen zwischen 451 € und 850 € netto im Rahmen einer nicht-selbständigen Beschäftigung )
Erstakademiker*innen (Studierende/Promovierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen)

Weitere Informationen auf den Seiten des Dezernates Internationales.

Bewerbungen sind zum Winter- und Sommersemester möglich und erfolgen stets ein Jahr im Vorraus (also im Winter für das nächste Wintersemester usw.). Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Januar, für das Sommersemester der 15. Juni.

Achtung: Bei Bewerbungen im Sommersemester werden nur Restplätze vergeben. Platzkontingente zählen immer für ein akademisches Jahr (Winter- und Sommersemester) und nicht pro Semester, so dass bspw. bei einem Kontigent von 2 Pätzen an einer Partneruniversität diese bereits durch Bewerbungen für das Wintersemester ausgeschöpft sein können. Das Sommersemester startet zudem an manchen Partneruniversitäten bereits im Januar/Februar, so dass es hier zu Überschneidungen mit dem Wintersemester in Bonn kommt. Prüfen sie dieses vor ihrer Bewerbung. Dies schließt einen Aufenthalt nicht aus, bedarf aber einer vorausschauenden Planung hinsichtlich der Prüfungen. 

Die Bewerbung ist bei der Erasmus-Fachkoordination in ausgedruckter Form sowie per Mail im PDF-Format einzureichen.

Grundsätzlich wird jede Bewerbung zunächst darauf geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt gegeben sind, wofür die fachlichen Leistungen und die persönliche Eignung relevant sind. Die Bewertung der fachlichen Leistung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Notenwertes in den geschichtswissenschaftichen Modulen und ggf. der BA-Zeugnisnote. Die persönliche Eignung ergibt sich aus dem Motivationsschreiben und dem Lebenslauf.

In einem weiteren Schritt wird dann geprüft, ob für eine Gastuniversität mehr geeignete Bewerbungen vorliegen, als Austauschplätze zur Verfügung stehen. Sollte dies der Fall sein, werden die Bewerbungen für diese Universität nach den oben genannten Kriterien miteinander verglichen und auf dieser Grundlage die Auswahl getroffen.

Wenn Sie durch den Fachbereich eine Zusage erhalten haben, werden Sie an der Gasthochschule nominiert und erhalten von dort sowie vom Dezernat Internationales Hinweise für die weiteren administrativen Vorgänge. Dazu zählen:

  • Online-Registrierung der Bewerber:in beim Dezernat Internationales im Portal Mobility-Online
  • Anmeldung an der Gastuniversität (z.B. Registrierung, Voreinschreibung, etc.)
  • Erstellen eines Studienprogramms (Learning Agreement)

Eine detailierte Auflistung aller notwendigen Schritte mit geuaeren Hinweisen finden Sie beim Dezernat Internationales.

Das Erasmus-Programm sieht vor, dass während des Auslandssemester Leistungen erbracht werden, die auf die in Bonn in diesem Zeitraum vorgesehen Module/Kurse angerechnet werden können. Der Aufenthalt soll sich daher möglichst nahtlos in den Studienverlauf einpassen. Sie sollten daher bei der Planung ihres Auslandsaufenthalts den Studiumsfortschritt im Auge behalten. Nach den Vorgaben des Erasmus-Programms müssen mindestens Kurse im Umfang von 20 ECTS pro Semester absolviert werden und mindestens 10 ECTS müssen angerechnet werden. Wird dies nicht eingehalten, droht eine Streichung der Förderung! 

Damit die im Ausland erbrachten Studienleistungen für ihr Studium in Bonn anerkannt werden können, müssen Sie sich intensiv mit dem Lehrangebot an der Gastuniversität befassen. Folgende Kriterien sind für die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen entscheidend:

Ähnlicher Inhalt (thematisch und zeitlich)
Vergleichbare Leistungspunkte (ECTS) wie die Module in Bonn
Vergleichbare Prüfungsleistung (bspw. ein Essay, wenn in Bonn eine Hasuarbeit Prüfungsleistung ist)

Wenn Sie Kurse gefunden haben, die zu den Bonner Modulen passen, besprechen sie dies mit ihrem Ansprechpartner für die Anrechnung (siehe unten). Auf dieser Grundlage wird dann das Learning agreement erstellt, dass ihren Studienplan für das Auslandsemestes enthält und Grundlage für die spätere Anrechnung ist.


Kontakte

Erasmus-Fachkoordination Geschichte

Ansprechpartner für Outgoings/Incomings/Dozentenmobilität/bilaterale Verträge
Learning agreement und Anrechnungen für Outgoings im Lehramt (BA und MEd) sowie im Master

Kontakt

Dr. Simon Ebert

+49 228  73-5276

erasmus.igw@uni-bonn.de

Adresse

1. Etage, Raum 1.012
Konviktstraße 11
53113 Bonn

Studienberatung Bachelor

Learning agreement und Anrechnung für Outgoings im Bachelor (Kernfach, 2Fach, Begleitfach)

Kontakt

Dr. Matthias Koch

+49 228 / 73-5374

m.koch@uni-bonn.de

Adresse

EG, Raum 0.012

Konviktstraße 11
53113 Bonn

Wird geladen