Wahlen der Fachschaftsvertretung

Einmal jährlich wählen die wahlberechtigten Studierenden jeder Fachschaft eine neue Fachschaftsvertretung nach den Bestimmungen der Fachschaftswahlordnung (FSWO) in allgemeiner, direkter, freier, gleicher und geheimer Urnenwahl. Genaueres ist in unserer Satzung festgelegt.


Wer wählt wen?

Grundsätzlich sind alle Personen wahlberechtigt und wählbar, die am 30. Tag vor dem ersten Wahltag (Stichtag) Mitglied der Studierendenschaft sind. Maßgeblich für die Zuordnung ist die Studierendenschaftsgliederungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Wie wird die FSV gewählt?

Die Fachschaftsvertretung (FSV) ist das beschlussfassende Organ der Fachschaft. Ihre Größe bestimmt sich nach den Vorgaben der FSWO. Die FSV wird jährlich oder bei Bedarf von den Mitgliedern der Fachschaft in allgemeiner, direkter, freier, gleicher und geheimer Urnenwahl gewählt. Die Wahl wird vom Wahlausschuss der FSV vorbereitet und durchgeführt. Im Anschluss beruft die Wahlleitung eine konstituierende Sitzung ein und leitet diese, bis ein Vorsitz gewählt ist.

Wie wird der FSR gewählt?

Der Fachschaftsrat (FSR) repräsentiert und vertritt die Fachschaft und führt ihre Geschäfte unter der Leitung seines Vorstandes, welcher gleichzeitig Teil des FSV sein muss. Die FSR-Mitglieder werden in geheimer Einzelwahl mit der absoluten Mehrheit der satzungsgemäßen FSV- Mitglieder gewählt. Die Wahlen des Vorstands und der Referate finden grundsätzlich auf der konstituierenden Sitzung der FSV statt.

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