Vorbehalte bei der Zulassung zu Klausuren und mündlichen Prüfungen
Viele Anmeldungen zu Klausuren und mündlichen Prüfungen der ersten Prüfungsphase stehen derzeit noch unter Vorbehalt. Das liegt daran, dass die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch nicht in allen Fällen erfolgt ist oder die Veranstaltungen in den Studienkonten an einer falschen Stelle gelandet sind.
Die Vorbehalte werden in den kommenden Tagen überprüft. Sind sie, wie in den allermeisten Fällen zu erwarten, unbegründet, d.h. sind alle Voraussetzungen erfüllt, um eine Prüfung abzulegen, werden die Vorbehalte, wenn möglich, noch rechtzeitig vor der Prüfung aufgelöst. Lässt sich dies technisch nicht mehr realisieren, werden Herr Ebert und Herr Koch versuchen, den Prüfer:innen und, wenn möglich, auch den Studierenden mitzuteilen, wer zu einer Prüfung zugelassen ist und wer nicht.
Studierende, die keine Nachricht erhalten, aber sicher sind, dass sie trotz des Vorbehalts alle für eine Prüfung erforderlichen Vorleistungen erbracht haben, kommen bitte zu der Prüfung, zu der sie sich angemeldet haben. Im schlimmsten Fall erfahren sie dort, dass sie sich geirrt haben und die Prüfung nicht ablegen können. In den allermeisten Fällen werden sie die Prüfung aber ablegen können.
Dagegen kann, wer gar nicht zu einer Prüfung angemeldet ist, die Prüfung auch nicht ablegen. Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen seitens des Fachbereichs ist, wie auch schon in früheren Semestern, nicht möglich. Wer sich zu einer Prüfung nicht anmelden konnte, war gehalten, sich während der Anmeldephase an die Fachstudienberatung oder das für ihn zuständige Prüfungsamt zu wenden.
Um unbegründeten Sorgen und unnötigen Rückfragen vorzubeugen:
Studierende, deren Prüfungsanmeldung nicht unter Vorbehalt steht, die also zu einer Prüfung nicht nur angemeldet, sondern auch bereits zugelassen sind, erhalten keine Nachricht.
Die Korrektur der Studienkonten, also etwaiger fehlerhafter Veranstaltungsverbuchungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.