Teilnahme an Prüfungen trotz Vorbehalt

Viele Anmeldungen zu Klausuren und mündlichen Prüfungen in den Geschichtsstudiengängen stehen derzeit noch unter Vorbehalt. Die Vorbehalte wurden im Fachbereich inzwischen überprüft. In den seltenen Fällen, in denen sie sich als berechtigt erwiesen haben, d.h. Studierende nicht alle Voraussetzungen erfüllen, um die Prüfungen abzulegen, wurden die betroffenen Studierenden informiert. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer keine Nachricht erhalten hat, ist trotz Vorbehalt zu den Prüfungen im Fach Geschichte, zu denen er sich angemeldet hat, zugelassen und kann diese ablegen. 

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