Preußische Rechtsquellen Digital

 
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre nächste Datenbank oder… den preußischen König??? Letzterer, genaugenommen König Friedrich Wilhelm I. (1713-1740), beklagte schon in einem Edikt die veränderte Mixtur einiger Heilmittel seiner Hofapotheke. Über diese, teils unterhaltsamen und spannenden Sachverhalte vermag das von der Staatsbibliothek zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz initiierte digitale Großprojekt „Preußische Rechtsquellen digital“ Auskunft zu geben. 

Die Datenbank gewährt Vollzugriff auf zwei zentrale historische Zusammenstellungen preußischer Gesetze und Rechtstexte von 1298-1810: Zum einen auf das aus 6 Teilen bestehende digitalisierte Werk „Corpus Constitutionum Marchicarum“ (kurz: CMM) ediert von Christian Otto Mylius, das die Jahre 1298 bis 1736 umfasst und zum anderen seine Fortsetzung, das Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium Praecipue Marchicarum (kurz: NCC), das von 1751 bis 1810 reicht. 

Der Themenvielfalt sind jedenfalls keine Grenzen gesetzt: Sämtliche Edikte und weitere rechthistorische Quellen stehen den Nutzer*innen digital zur Verfügung, von Policeyordnungen über das Jagd- und Forstwesen bis hin zu Universitäts- und Schulordnungen. Die Digitalisate ermöglichen eine einfache Navigation und Recherche innerhalb der umfangreichen Sammlung. Wer also mehr über brandenburgisch-preußische Rechtsquellen in Erfahrung bringen möchte, dem sei die Datenbank ans Herz gelegt.

Autor: J. Karst

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© Staatsbibliothek zu Berlin - Stiftung Preußischer Kulturbesitz
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