Richtlinien für Praktika
(Praxismodul A), B.A. Geschichte (Kernfach)
Praxismodul (Wahlpflichtbereich Master Geschichte)
1) Ziele
Das Praktikum dient der Verknüpfung von universitärer Ausbildung und beruflicher Praxis. Es soll den Studierenden ermöglichen, Einblick in Strukturen, Funktionen und Arbeitsweisen von Einrichtungen auf möglichen Berufsfeldern zu gewinnen.
2) Zeitpunkt und Umfang
Das Praktikum dauert mindestens vier Wochen (B.A.) bzw. sechs Wochen (M.A.) bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Es soll als Vollzeittätigkeit in der vorlesungsfreien Zeit frühestens nach dem zweiten Fachsemester, in der Regel nach dem vierten Fachsemester absolviert werden. Mit Zustimmung des/der Praktikumsbeauftragten (B.A.: Herr Dr. Koch; M.A.: Herr Dr. Ebert)) kann es in begründeten Fällen auch studienbegleitend durchgeführt werden.
3) Praktikumswahl und -genehmigung
Die Studierenden suchen sich die Praktikumseinrichtung eigenständig. Die Praktikumsstelle muss von dem/der Praktikumsbeauftragten genehmigt werden.
Vor Studienbeginn absolvierte außerschulische Praktika können auf Antrag anerkannt werden. Die Anerkennung unterliegt der Einzelfallprüfung. Sie ist an die Vorlage eines Praktikumsberichts geknüpft.
4) Praktikumseinrichtungen
Das Praktikum hat berufsorientierende Funktion. Es ist daher vorzugsweise in einem der folgenden Arbeitsfelder zu absolvieren:
- Kulturbereich (Bibliotheken, Archive, Museen, Gedenkstätten, Theater, Galerien)
- Journalismus (Nachrichtenagenturen, Presse, Rundfunk, Fernsehen, Film, Online-Medien)
- Medien- und Kommunikationsbranche (Kommunikations- und Werbeagenturen, Übersetzungsagenturen)
- Buchwesen (Verlage, Buchhandel)
- Industrie, Handel und Dienstleistungsbereich (hier besonders: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Auslandsmarketing, Personalwesen, Beratung)
- Bildung (Einrichtungen der Erwachsenen-, der Fort- und Weiterbildung, wissenschaftliche Einrichtungen)
- Verwaltung, Behörden, Parteien, Verbände, Stiftungen, internationale Organisationen
5) Praktikumsnachweis und Praktikumsbericht
Das Praktikum (= Praxismodul A (B.A.), = Praxismodul (M.A.)) schließt mit einer Studienleistung in Form eines Praktikumsberichtes. Der Bericht soll der Reflexion der Praktikumserfahrung dienen und einen Bezug zu den im Studium vermittelten fachlichen Inhalten und erworbenen Schlüsselqualifikationen herstellen. Dem Bericht ist ein Praktikumsnachweis in Form einer von der Praktikumseinrichtung abgezeichneten Praktikumsbestätigung oder eines Praktikumszeugnisses beizulegen.
Der Praktikumsbericht (fünf bis maximal acht DIN A 4-Seiten) umfasst Deckblatt (Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Anschrift, Fächerkombination, Semesterzahl, Name und Anschrift der Praktikumseinrichtung, Praktikumszeitraum, Praktikumsbetreuer mit Namen, Telefonnummer, Email-Adresse), Gliederung/Inhaltsverzeichnis und behandelt das Bewerbungsverfahren, die Vorstellung der Einrichtung, die Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsbedingungen und die Praktikumserfahrung.
Formale Vorgaben: Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, Durchnummerierung der Seiten.
Der Bericht ist sechs Wochen nach Beendigung des Praktikums in einfacher Ausfertigung ausgedruckt beim Praktikumsbeauftragten einzureichen.