Praktikum beim Rat der Europäischen Union


Status: aktuell (09.02.2024; laufend); Ort: Brüssel (Belgien)


Das Generalsekretariat des Rates bietet jährlich etwa 100 bezahlte und 20 unbezahlte Praktika für EU-Bürgerinnen und -Bürger an.

Tätigkeit:

  • Je nach Bedarf des Dienstes wird Ihre tägliche Arbeit im Allgemeinen den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn entsprechen und unter anderem Folgendes umfassen:
    • Sitzungen vorbereiten und Protokolle aufsetzen.
    • an Sitzungen der Vorbereitungsgremien des Rates und des AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der EU) teilnehmen.
    • Recherchen zu einem bestimmten Projekt anstellen.
    • Dokumente übersetzen.
    • Unterlagen erstellen, Berichte verfassen.
    • Die Praktikantinnen und Praktikanten werden überdies eingeladen, an einem Studienprogramm teilzunehmen, das auch Besuche und Konferenzen in anderen EU-Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg umfasst.

Anforderungen:

  • Staatsangehörigkeit: Die Praktika beim Generalsekretariat werden angeboten für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Bürgerinnen und Bürger aus Beitrittsländern, deren Beitrittsverhandlungen mit der EU abgeschlossen sind.
  • Für ein bezahltes Praktikum muss die sich bewerbende Person einen Abschluss an einer Universität oder einer gleichwertigen Hochschuleinrichtung erworben haben und über ein entsprechendes Diplom oder ein gleichwertiges Abschlusszeugnis verfügen.
  • Unbezahlte Praktika richten sich an Hochschulstudierende im dritten, vierten oder fünften Studienjahr, die ein Praktikum als festen Bestandteil ihres Studiums ableisten müssen.
  • Sprachen: Da ein großer Teil der internen Kommunikation im Generalsekretariat des Rates auf Französisch und Englisch stattfindet, sind gute Kenntnisse des Französischen oder Englischen und die Fähigkeit, in einer dieser beiden Sprachen zu kommunizieren, unerlässlich.

Rahmenbedingungen:

  • Bezahlte Praktika:
    • Die Praktika dauern jeweils fünf Monate; es stehen zwei verschiedene Zeiträume zur Verfügung:
      • 1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum).
      • 1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum).
    • Vergütung: 1340,47 € netto + Reisekostenzuschuss.
  • Unbezahlte Pflichtpraktika:
    • Die Praktika dauern jeweils zwei bis fünf Monate; es stehen zwei verschiedene Zeiträume zur Verfügung:
      • 1. Februar bis 30. Juni.
      • 1. September bis 31. Januar.

Bewerbung:

  • Bewerbungen werden online eingereicht. Ausführliche Informationen bezüglich einzureichender Dokumente und des Auswahlverfahrens finden sich auf der Homepage des Rates: https://www.consilium.europa.eu/de/general-secretariat/jobs/traineeships/frequently-asked-questions/
  • Nicht bewerben können sich Personen, die bereits für eine Dauer von mehr als sechs Wochen eine (bezahlte oder unbezahlte) Praktikumsstelle oder eine andere Stelle bei einem Organ, einer Einrichtung, einer Agentur oder einem Amt der EU innehatten.

Weitere Informationen: http://www.consilium.europa.eu/de/general-secretariat/jobs/traineeships/

 

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